Steuern und Kindergeld für Zugewanderte aus Rumänien
Steuer-ID, Steuerklassen, wann sich die Steuererklärung lohnt und wie Kindergeld für Kinder in Rumänien funktioniert.
Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Fachperson.
Steuer-ID und Steuerklassen
Die Steuer-ID kommt nach der Anmeldung per Post und gehört zum Arbeitgeber. Die Steuerklassen sind:
- I: ledig,
- II: alleinerziehend,
- III/V oder IV/IV: verheiratet, beide in Deutschland wohnhaft,
- VI: Zweitjob.
EU-Bürger, deren Ehepartner in Rumänien lebt, können unter Umständen trotzdem als verheiratet behandelt werden (§ 1a EStG).
Steuererklärung
Pflicht besteht z. B. bei Steuerklasse VI, III/V, Lohnersatzleistungen oder selbstständigen Einkünften. Die Frist ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Freiwillig ist die Abgabe bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Das lohnt sich oft, etwa bei doppelter Haushaltsführung.
Kindergeld
2026 beträgt das Kindergeld 259 € pro Kind und Monat. Auch für Kinder, die in Rumänien leben, kann ein Anspruch bestehen. Nach EU-Koordinierungsrecht werden rumänische Familienleistungen angerechnet. Gezahlt wird mindestens die Differenz. Zuständig ist die Familienkasse, nötig sind u. a. die Anlage Kind und die Anlage Ausland. Rückwirkend werden nur sechs Monate gezahlt.
Häufige Fragen
Wie weit rückwirkend wird Kindergeld gezahlt?
Für die letzten sechs Monate vor dem Monat der Antragstellung.
Quellen
Wir gleichen die Ratgeber regelmäßig mit offiziellen Quellen ab.